Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2018

Am 25.5.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die einige neue und wichtige Regelungen hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten (v.a. Kundendaten) enthält.

Wer ab 25.05.2018 gegen den neuen Datenschutz verstößt, muss mit einer Strafzahlung mit bis zu 4 % vom weltweitem Umsatz rechnen.

Datenschutz-Grundverordnung

Was steckt dahinter?

Hinter der neuen Datenschutz-Grundverordnung steckt der Gedanke, das Datenschutzrecht europaweit zu vereinheitlichen. Außerdem dient sie dem Schutz der Grundrechte, besonders der personenbezogenen Daten. Die neue Datenschutz-Grundverordnung birgt viele Chancen, bedeutet vor allem aber auch mehr Verantwortung für Ihr Unternehmen, was den Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft.

  • – Einwilligung des Kunden
  • – Pflicht zur Datensparsamkeit
  • – Recht auf Vergessenwerden
  • – Pflicht zur Meldung von Vorfällen
  • – Gültig für alle Unternehmen (EU weit)

Anfrage

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